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Förderverein der Vollen Halbtagsgrundschule Altstadt Bergen auf Rügen eV.


Ansprechpartner
Mandie Oppermann (Vorsitzende)

So erreichen Sie uns
Grundschule Altstadt  Bergen auf Rügen
Breitsprecher Straße 18
18528 Bergen


Tel.: 03838-22139
Fax: 03838-822475


Mail: grundschule_altstadt_bergen[at]t-online.de
Betreff: Förderverein


Bankverbindung:
Pommersche Volksbank
IBAN: 31130910540006568963
BIC: GENODEF1HST



S A T Z U N G des "Fördervereins der Grundschule Altstadt Bergen auf Rügen  e.V."


§ 1 : Name und Sitz
1. Der Verein trägt den Namen "Förderverein der Grundschule Altstadt Bergen auf Rügen"mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung in das Vereinsregister.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Bergen auf Rügen.
3. Der Verein ist gemeinnützig.


§ 2 : Zeitdauer
    Die Dauer des Vereins ist unbestimmt. Sein Bestand wird durch das Ausscheiden
    einzelner Mitglieder nicht berührt.


§ 3 : Geschäftsbereich und Geschäftsjahr
1. Der Geschäftsbereich des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der EU.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 4 : Zweck des Vereins - Ziele und Aufgaben
     Ziele und Aufgaben des Vereins sind es, in freiwilliger Mitarbeit und Engagement
     - der Schule eine wirksame ideelle und finanzielle Unterstützung der Bildungs- und
       Erziehungsarbeit zu geben,
     - soziale Kontakte zwischen Schülern, Eltern, Lehrern und Kooperationspartnern
       zu verbessern,
     - alle Maßnahmen zu unterstützen, die das Leben und Lernen in der Schule ver-
       bessern und weiterentwickeln,
     - auf sportlichem und kulturellem Gebiet Kontakte mit anderen Schulen entwickeln,
     - die Zusammenarbeit zur Förderung der Vereinszwecke zu organisieren.


§ 5 : Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
     der Abgabeordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
     Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet
     werden.
     Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
     Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des  Vereins
     fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
     Die Vereinsämter werden ehrenamtlich wahrgenommen.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
     Vermögen des Vereins an die Stadt Bergen auf Rügen- Bürgeramt-, zweckgebun-
     den
     für die Grundschule Altstadt Bergen auf Rügen, die es unmittelbar und
     ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder soziale Zwecke zu verwenden hat.
4. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt
     keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.


§ 6 : Finanzierung
1. Der Verein finanziert sich ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen,
     Spendengeldern und entsprechenden Fördermitteln gemäß der dazu gefassten
     Bedingungen.
2. Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Mindesthöhe und
     Fälligkeit von der Hauptversammlung festgelegt wird.


§ 7 : Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
2. Mitglied des Vereins kann werden jede volljährige natürliche und jede juristische
     Person, die den Zweck des Vereins anzuerkennen und zu fördern bereit ist.
3. Der Verein kann mit anderen Vereinigungen in Verbindung treten und zusammen-
     arbeiten. Über die Art der Verbindung und die hiermit zu übernehmenden Rechte
     und Pflichten beschließt der Vorstand.
     Der Verein kann selbst Mitglied anderer Verbindungen werden oder in sich andere
     Verbindungen zulassen. In diesem Falle entscheidet die Hauptversammlung mit
     einfacher Mehrheit nach Empfehlung des Vorstandes.


§ 8 : Eintritt
     Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme
     entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die schriftliche Abstimmung ist
     hierbei zulässig.  


§ 9 : Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch
     - Austritt
     - Ausschluss
     - Tod
     - Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
2. Der Austritt eines Mitgliedes bedarf der schriftlichen Erklärung gegenüber dem Vor-
     stand. Er wird wirksam zum Ende des darauf folgenden Monats.
3. Ein Mitglied kann auf Beschluss der Hauptversammlung ausgeschlossen werden,
     wenn es sich weigert, der Satzung oder den ordnungsgemäß gefassten
     Beschlüssen des Vorstandes oder der Hauptversammlung bzw. der entsprechenden  
     Organe Folge zu leisten oder sonst durch sein Verhalten das Ansehen oder die
     Interessen des Vereins schädigt.
4. Vor Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu dem Antrag
     auf Ausschluss vor dem Vorstand und der Hauptversammlung zu äußern.
     Der Antrag bedarf der 3/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder der
     Hauptversammlung.   
    

§ 10 : Rechte der Mitglieder
    Die Mitglieder sind berechtigt, die Vertretung und den Schutz der Interessen gemäß
    der Satzung und der jeweiligen Beschlüsse wahrzunehmen. Sie haben das Recht
    auf Informationen sowie zu wählen und gewählt zu werden.


§ 11 : Pflichten der Mitglieder
    Die Mitglieder verpflichten sich
   - alle die Vereinsziele berührenden Maßnahmen in ihrem Wirkungsbereich zur
     Geltung zu bringen,
   - Maßnahmen grundsätzlicher Art über Fragen, die dem Wesen der Vereinsarbeit
     entsprechen oder der Zuständigkeit gemäß bei dem Verein liegen, nur nach vor-
     heriger Beratung mit dem Vorstand zu treffen,
   - die Satzung und deren Folgebeschlüsse sowie die Entscheidungen der Organe
     des Vereins wirksam werden zu lassen.


§ 12 : Beitrag
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, zur Bestreitung der Vereinskosten einen Beitrag zu
     zahlen. Die Beitragsfestsetzung erfolgt jährlich durch die Hauptversammlung und
     zwar auf Vorschlag des Vorstandes.
2. Für jedes Geschäftsjahr entwirft der Vorstand eine verbindliche Beitragsordnung.
3. Auf schriftlichen Antrag an den Vorstand kann jedem Mitglied bei längerer Anwesen-
     heit eine ruhende Mitgliedschaft und damit auch Befreiung von der Pflicht zur Bei-                 
     tragszahlung eingeräumt werden. Darüber entscheidet der Vorstand.


§ 13 : Organe
    Die Organe des Vereins sind :
    - die Hauptversammlung
    - der Vorstand.


§ 14 : Die Hauptversammlung
1. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens
     einmal im Jahr statt.
2. Die Hauptversammlung ist durch den Vorstand schriftlich unter Angabe der Tages-
     ordnung und spätestens 2 Wochen, bei besonderer Eilbedürftigkeit 3 Tage vor dem
     Versammlungstermin einzuberufen. Über die Eilbedürftigkeit entscheidet der
     Vorstand.   
     Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Einladung ist das Datum des Poststempels.
3. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der
     Mitglieder unter Angabe der Gründe dieses beim Vorstand beantragt oder ein Ver-
     sammlungsbeschluss die Notwendigkeit einer solchen feststellt.
4. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand geleitet.
5. Die Aufgaben der Hauptversammlung sind insbesondere :
    - Die Hauptversammlung wählt vor Ablauf der Wahlperiode den Vorstand für die
      Dauer von 2 Jahren.
    - Sie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen.
    - Sie beschließt das Arbeitsprogramm für das laufende Jahr.
    - Sie entscheidet über die Auflösung des Vereins sowie über die Änderung der
      Satzung.
6. Jedes Mitglied kann sich auf der Hauptversammlung vollmachtlich von einem Ver-
     einsmitglied vertreten lassen.


§ 15 : Vorstand
1. Den Vorstand des  Vereins bilden mindestens 3 Mitglieder, der Vorsitzende, sein
     Stellvertreter und der Kassenwart.
     Der Vorstand wird durch die Hauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
     Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und bestellt die übrigen
     Funktionen.
     Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.
2. Der Vorsitzende oder im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter bereitet die regel-
     mäßigen Beratungen des Vorstandes und der Hauptversammlung vor und leitet sie.
3. Der Vorstand kann für besondere Aufgaben Kommissionen und Beiräte bestellen
     und regelt deren Zusammenarbeit.


§ 16 : Beschlussfassung
1. Die Hauptversammlung ist stets beschlussfähig. Sie fasst Beschlüsse mit einfacher
     Mehrheit der abstimmenden Mitglieder. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als
     abgelehnt. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das von 2 Mitgliedern
     des Vorstandes zu unterzeichnen ist.
2. Satzungsänderungen und die Entscheidung über die Vereinsauflösung bedürfen der
     2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder in der Hauptversammlung.
3. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus for-
     malen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
     Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Hauptversammlung mitgeteilt
     werden.
4. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind zu
     protokollieren.


§ 17 : Vertraulichkeit
    Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung aller ausdrücklich als vertraulich bezeichneten
    oder ihrer Natur nach vertraulichen Tatsachen, Beschlüssen und Schriftstücken
    verpflichtet.


§ 18 : Außenvertretung
1. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam nach außen.
2. Im Falle der Auflösung des Vereins wird die Abwicklung der Geschäfte vom Vor-
    sitzenden und seinem Stellvertreter durchgeführt. Das verbleibende Vermögen ist
    in diesem Fall gemäß § 5 Nr. 3 der Satzung zu verwenden.


  Bergen auf Rügen, den 15.07.2009


  gez. Quade                                              gez. Bewersdorf
  gez. Arend                                               gez. Junghans
  gez. Bütow                                               gez. Schüler
  gez. Pahnke






Folgende Angaben gehören in einen Aufnahmeantrag.


Aufnahmeantrag:


Ich möchte Mitglied werden im Förderverein der Vollen Halbtagsgrundschule  Altstadt Bergen auf Rügen e.V. und erkenne die Vereinssatzung an. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12,-?.




Mein Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich:*......................................Euro.


Meine Mitgliedschaft beginnt am:*............................................. .




Name:* ..........................................


Vorname:* ...........................................


Straße/Nr.:* ..........................................


PLZ, Ort:* ..........................................


Telefon: ..........................................


E-Mail: ..........................................




*Pflichtangaben




_____________            ________________
Ort/ Datum                       Unterschrift                 

Hurra, endlich ist es soweit!

 

Unsere Schüler hatten einen großen Wunsch: das Fußballfeld muss umgestaltet werden, damit sie sich nicht verletzen, wenn sie im Eifer des Geschehens doch mal hinfallen. Realität war: 2 Supertore, Gehwegplatten, die durch die Baumwurzeln nicht mehr eben waren, bei Nässe rutschig und nicht bespielbar.

Der Förderverein unserer Schule wandte sich an die Organisatoren des Wohltätigkeitsballes in Binz und erhielt die Möglichkeit, auf dem Ball für unser Vorhaben zu werben. Viele Sponsoren unterstützten uns mit Geld- und Sachspenden. Nun konnte das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden.

Auf unserem Schulfest am 23. Juni 2017 erfolgte die feierliche Übergabe des neu gestalteten Fußballplatzes. Viele Eltern, Sponsoren, alle Kinder und Lehrer versammelten sich am Absperrband. Frau Bewersdorf dankte noch einmal allen Sponsoren, dem Stadtbauhof und der Firma ESTRA, die alle Arbeiten ausführten. Dann gab sie das Feld frei. Unter dem Jubel aller zerschnitten zwei Schülersprecher das Band. Die Spenden für unser Vorhaben reichten auch, um jeder Klasse einen Softfußball für die Bewegungspause zu übergeben. Frau Arend überreichte sie an strahlende Kinder. Unter der Leitung der Schulsozialarbeiterin Mandie Oppermann begann gleich ein Einweihungsfußballspiel. Alle Schüler und Gäste feuerten begeistert die Spieler an. Diese stellten nach dem Spiel fest: Das passt!

So wurde der Wunsch der Kinder dank vieler Helfer Wirklichkeit. Auf diesem Weg bedanken wir uns bei:

 

* Firma ESTRA – Herr Bartel

* Mercedes Autohaus Klemaschewski

* Fensterbau Jüngling

* KFZ R. Ludwig

* Frau Ratzke

* Frau Gnoss

* Frau Klitzsch

* Frau Dr. Kannengießer

* Herr Breuer

* Frau Kassner

* Frau Loewig

* Maik`s Werkstatt Bergen

* Ristorante „Del Mare“ Baabe

* „Momente“ Madlen Gardetzki

* Kid´s Corner Bergen

* Reisebüro „Ihre Reisewelt“ Bergen

* Frau A. Diederich

 

Ein besonderer Dank geht an Frau Hähle vom Organisationsteam des Wohltätigkeitsballes.

 

Förderverein

der Vollen Halbtagsgrundschule Altstadt Bergen auf Rügen

 

 

 


Hanna und Nele durchtrennen das Band.
Das erste Spiel findet statt.

Große Freude bei Frau Bewersdorf vom Schulförderverein und der Schulsozialarbeiterin Mändie Oppermann über die zugewiesenen Gelder.

Nun kann die Erweiterung unserer Schülerbibliothek zur interkulturellen Bibliothek beginnen.




 

 

Vielen Dank an die Soroptimisten!

Die Gewinne des Adventskalenders 2013 flossen in voller Höhe an:          5 Kindergärten auf Rügen mit je 1.000 Euro, Pfadfinder Rügen (PBMV), Förderverein Grundschule Altstadt e.V. in Bergen auf Rügen, Kinderzirkus AWO Zimpanelli, Jugendring Rügen e.V.,