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Konzept „Schule mit spezifischer Kompetenz“ Grundschule Altstadt Bergen auf Rügen

  1.  Vorwort
  2. Vorhandene Bedingungen und notwendige Ausstattung
  3. Ziele und Schwerpunkte der Schule mit spezifischer Kompetenz
  4. Unterricht - Förderformen und Fördermaßnahmen
  5. Kooperation

 

1. Vorwort

 

Schulen mit spezifischer Kompetenz sind ein dezentrales Angebot für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Seh-und/oder Hörsinnes sowie körperlich-motorischen Beeinträchtigungen. Sie sind an Grundschulen und an weiterführende Schulen angegliedert.

Die Grundschule Altstadt Bergen auf Rügen ist seit 2010 eine Präventive Integrative Schule auf Rügen (PISaR). Integriert sind Kinder mit Förderbedarfen im Lernen, in der Sprache und im Verhalten. Die Schüler lernen erfolgreich im Drei-Ebenen-Modell nach den Standards von PISaR.

Zum 01.08.2018 wurde sie inhaltlich erweitert zur Schule mit spezifischen Kompetenzen der Insel Rügen.

 

 

2. Vorhandene Bedingungen und notwendige Ausstattung

 

Die schulischen Bedingungen waren maßgeblich für die Auswahl der Schule als Schule mit spezifischer Kompetenz. Breite Flure, große Klassenraumtüren, vorhandene Förderräume, eine Behindertentoilette, ein Fahrstuhl sowie behindertengerechte Zuwegung und Hauseingänge sind als wichtige Voraussetzungen vorhanden. Ein schuleigener Parkplatz einschließlich Parkflächen für Behinderte für die Zubringung von Kindern mit Beeinträchtigungen/Behinderungen ist zusätzlich vorhanden. Das Bildungsministerium hat für jede der 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz zum Schuljahr 2018/19 eine zusätzliche Lehrerstelle sowie eine Stelle für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) bereit gestellt. Lehrkraft und PmsA wurden an der GS Altstadt Bergen bereits eingestellt.

 

Notwendige Ausstattung:

Förderschwerpunkt Sehen

  • Computer mit Braillezeile
  • Bildschirmvergrößerungssoftware
  • Bildschirmlesegeräte
  • Lupen
  • Arbeitsplatzbeleuchtung
  • spezielle Beleuchtung in allen Räumen
  •  sehbehindertenspezifische Hard- und Software für digitale Bildung

 

Förderschwerpunkt Hören:

  • Raumakustik und Unterrichtsraumgestaltung anpassen
  • Störgeräuschpegel verringern - max. 45 dB(A)
  • Nachhallzeit verringern – max. 0,45 Sekunden

Maßnahmen:

  • Unterrichtsraum mit Teppichboden (Kugelgarn, Nadelfilz) auslegen
  • Deckenfläche und die der Tafel gegenüberliegende   Raumrückwand mit schallabsorbierenden Platten versehen
  • offene Regale an der Raumrückwand
  • Raumteiler
  • hohe Räume durch Segel abhängen (Raumvolumen verkleinern)
  • Vorhänge an Fenstern
  • Filzgleiter unter Stühle und Tische kleben
  • geräuscharme Geräte und Beleuchtungsquellen

 

 

3. Ziele und Schwerpunkte der Schule mit spezifischen Kompetenzen

 

Ein wesentliches Ziel ist wohnortnahe gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.

Schulische Ziele und Schwerpunkte sind:

  • Verbesserung der Lern- und Kommunikationsbedingungen im Unterricht
  • spezifische Differenzierung und Binnendifferenzierung
  • lernbegleitende Diagnostik
  • Hilfestellung bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
  • Sensibilisierung der Mitschüler
  • Beratung und Hilfe für Eltern

 

 

4. Unterricht - Förderformen und Fördermaßnahmen

 

Beschult wird nach Kontingentstundentafel der Grundschule. Die Schülerinnen und Schüler mit Sinnesbeeinträchtigungen werden in 2 Fördereben beschult. Zwei Drittel des Schultages wird als Unterricht in der Förderebene I erfolgen. In dieser Förderebene findet der entsprechende Nachteilsausgleich Anwendung. Die Begleitung erfolgt durch die Sonderpädagogin und die PmsA. Im Weiteren erfolgt eine Beschulung je nach Beeinträchtigung in der Förderebene III in einer Kleingruppe bzw. Einzelförderung in einem speziell geschaffenen Förderraum ausschließlich durch die Sonderpädagogin. Eventuelle Lernschwierigkeiten werden in der Förderebene III (Sonderpädagogin für die Beeinträchtigung) mit aufgearbeitet (additive Förderung). Die Anfertigung der Hausaufgaben wird von der PmsA begleitet und erfolgt in der VHS Zeit. Je nach Notwendigkeit (Tagesform nach vorangegangener Belastung des beeinträchtigten Kindes) muss nach gemeinsamer HA-Anfertigung bzw. HA-Anfertigung in einer Kleingruppe entschieden werden.

 

 

5. Kooperation

 

Kooperationspartner für Förderbedarfe in Hören, Sehen und kmE sind:

  • Fachärzte
  • Therapeuten
  • Psychologen
  • Förder- u. Beratungszentren (Sehen, Hören)    
  • SFZ Bergen
  • Pädakustiker und Akustiker
  • Logopäden
  • Optiker