Maßnahmen bei Unterrichtsstörungen - grundschule-altstadt-bergen.de

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Maßnahmenkatalog

I Erziehungsmaßnahmen

 bei Unterrichtsstörungen jeglicher Art, wie z.B.:

 

-      zu spätes Erscheinen

-      fehlende Unterrichts- oder Arbeitsmaterialien oder Hausaufgaben

-      technische Geräte (Handy/MP3-Player o.ä.) nicht (lautlos) in der Tasche

-      Nichteinhaltung der Gesprächsregeln, Klassenregeln oder der Hausordnung

-      Nichteinhaltung der Fachraumordnung

-      Aufstehen, Herumlaufen, Kippeln, Essen

-      verbale/ körperliche Übergriffe gegen Mitschüler oder Lehrer

 

Maßnahme

1a Ermahnung(en)

1b Mitteilung an die Eltern (Eintrag ins HA-Heft oder Anruf)

2. Gespräch Schüler-Lehrer (ggf. Hinzuziehen der Eltern bzw. Information über

    stattgefundenes Gespräch an die Eltern)

3. Ausschluss von Unterrichtsstunden (Teilnahme am Unterricht in der Parallelklasse oder

    Eltern anrufen und abholen lassen)

4. Sammeln von Zeit, in der nicht gearbeitet werden konnte (durch z.B. verspäteter

    Unterrichtsbeginn o.ä.), damit diese zu gegebener Zeit nachgearbeitet werden kann

5. Gespräch mit Schulleitung (evtl. Teilnahme aller Beteiligten)

6. Klassenkonferenz (Information an alle Lehrer)

danach greifen Ordnungsmaßnahmen

 

 

II Ordnungsmaßnahmen bei Unterrichtsstörungen

 

Maßnahme

7. mündlicher Verweis (unter Angabe von Gründen, Dokumentation des Vorfalls in extra

    Anlage)

8. schriftlicher Verweis (s. mdl. Verweis)

9. In extremen Fällen Lösung mit der Schulleitung

Löschung:       mündlicher Verweis – nach ½ Jahr      sofern nicht während der Zeit eine erneute

                        schriftlicher Verweis – nach 1 Jahr      Ordnungsmaßnahme getrof